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Erklärung zur Barrierefreiheit

The Hearts Hotel GmbH ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie (EU) 2019/882 zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen vollständig umzusetzen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die digitalen Angebote (Webseite, Buchungssysteme und PDF-Dokumente) sind derzeit noch nicht vollständig mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Wir befinden uns in einem fortlaufenden Prozess zur barrierefreien Gestaltung unserer Inhalte und Funktionalitäten.

 

Aktuelle auftretende Barrieren

In folgenden Punkten konnten wir noch keine absolute Barrierefreiheit erreichen:

    • Tastaturbedienung der Website und Kompatibilität mit Screenreadern

    • sinnvolle visuelle Reihenfolge ohne CSS

    • sekundäre Navigationsmethoden

    • Kontraste

    • Steuerung von automatisch abspielenden Inhalten
    • PDFs & Buchungstool

 

Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir planen die folgenden Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Barrierefreiheit bis spätestens 31.12.2026:

    • Überarbeitung der Website-Struktur zur besseren Bedienbarkeit über Tastatur und Screenreader
    • Umstellung des Online-Buchungsprozesses auf barrierefreie Standards
    • Bereitstellung barrierefreier PDF-Dokumente
    • Verbesserung von Kontrasten und Lesbarkeit auf allen Endgeräten

 

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unseren digitalen Angeboten auffallen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Nutzung, kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und prüfen jede Rückmeldung im Rahmen unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten.

Kontaktstelle:

The Hearts Hotel GmbH
Am Jermerstein 13–19
38700 Braunlage
📧 [hello@theheartshotel.com]
📞 05520 / 99899-97

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer digitalen Angebote benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Durchsetzungsstelle Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover

📧schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
🌐www.schlichtungsstelle-bgg.de